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19.7.2008 von Lutz Schrader.
Es kursieren Gerüchte, dass die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales aufgelöst werden sollen,
die Versorgungsverwaltung Hessen wird nicht Aufgelöst. Für einige Bundesländer gelten besondere Regelungen, da in diesen Ländern die Versorgungsverwaltungen Aufgelöst wurden, und dessen Aufgabengebiete (Schwerbehindertenrecht, Elterngeld etc….) auf Städte und Gemeinden bez. Landratsämter übertragen wurden.
Für das Bundesland Hessen ist immer noch die Versorgungsverwaltung zuständig. Das heißt: Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht, Elterngeld, Bundesversorgungsgesetze ( SVG, OEG….) werden von den Hessischen Versorgungsämtern weiterhin bearbeitet.
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